Endlich scharf sehen ohne Brille und Kontaktlinsen durch eine Augenlaser-Behandlung.

1. Was zahlt mir die Krankenkasse für eine Laserbehandlung?
Fallweise zahlen private Krankenkassen die Gesamtkosten, gesetzliche Krankenkassen zahlen gelegentlich Zuschüsse. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, da es sich bei der Augenlaserbehandlung um ein komfortmedizinisches Verfahren handelt. Die Kostenübernahme ist vom Einzelfall abhängig.
Die Augenlaseroperation wurde u.a. von der OFD Koblenz als Heilbehandlung anerkannt und kann gegebenenfalls als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden ( AZ S-2284A- ST 32 3). Bitte fragen Sie Ihren Steuerberater.

2. Ist eine Krankschreibung möglich, oder muss ich Urlaub nehmen?
Es ist leider nicht möglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen, da es sich aus Sicht der Krankenkassen um einen komfortmedizinischen Eingriff handelt. Ihre Urlaubsplanung sollten Sie somit in die Zeitplanung der Operation aufnehmen. Dennoch ist man in der Regel am nächsten Tag nach der Femto-LASIK wieder einsatzbereit (PC-Arbeit). Nutzen Sie unsere Laserwochenenden: So können wir Sie am Freitag oder Samstag lasern, und Sie können bequem am nächsten Tag zur Nachuntersuchung kommen.
Bei einer PRK muss man allerdings mit mehreren Genesungstagen rechnen (mitunter bis zu einer Woche).


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